Betreiber von Gasversorgungsnetzen sind verpflichtet, den nachfolgend genannten Veröffentlichungspflichten nachzukommen:
Strukturdaten gem. § 27 Abs. 2 GasNEV
Beschreibung Gasnetz gem. § 20 Abs. 1 Nr. 1 GasNZV
Einheitliche Bezeichnung für Netzkopplungspunkte gem. § 20 Abs. 1 Nr. 2 GasNZV
Gasbeschaffenheit gem. § 20 Abs. 1 Nr. 4 GasNZV
Das Erdgas hat im Verteilnetz der Stadtwerke Lübeck Netz GmbH einen mittleren Brennwert (Hsn) von 11,59 kWh/m³
Leitungsdurchmesser gem. § 20 Abs. 1 Nr. 5 GasNZV
Die Leitungsdurchmesser für Leitungen mit einem Nenndruck ab 16 bar betragen DN 40, 50, 65, 80, 100, 150, 200, 250, 300, 350 und 400.
Beschreibung der angebotenen Dienstleistungen gem. § 21 Abs. 2 Nr. 1 GasNZV
Folgende Systemdienstleistungen werden von der Stadtwerke Lübeck Netz GmbH erbracht:
- Messdienstleistungen und Messstellenbetrieb
- Abrechnung und Rechnungsstellung der aus dem Netz der SWLN GmbH ausgespeisten Gasmengen
- Rechnungsprüfung für die in das Netz der SWLN GmbH eingespeisten Gasmengen
- Netzsteuerung und Odorierung
- Lastflusszusagen für Transportkunden
- Sperren bzw. Unterbrechung der Netznutzung gem. Anschlussnutzungsvertrag
- Wiederaufnahme der Netznutzung gem. Anschlussnutzungsvertrag
- Entgelte gem. Preisblatt
Kapazitätsrechte
Kapazitäten, die von einem Transportkunden bisher zur Versorgung eines Endverbrauchers genutzt wurden, müssen dem Netzbetreiber zum Zwecke der Weitergabe an einen neuen Lieferanten zur Verfügung gestellt werden, wenn ohne diese Weitergabe ein Lieferantenwechsel ausgeschlossen ist.
Verfahren für Buchung, Nominierung und Abwicklung der Netznutzung gem. § 21 Abs. 2 Nr. 4 GasNZV
- Die Verfahren zur Buchung kommen bei der SWLN GmbH als örtlicher Verteilnetzbetreiber nicht zur Anwendung.
- Die Verfahren zur Nominierung werden derzeit nicht angewendet, diesbezüglich besteht keine Pflicht der vorgelagerten Netzbetreiber. Sollte sich der Sachverhalt ändern, wird die SWLN GmbH diese unverzüglich anwenden und veröffentlichen.
- Die Verfahren zur Abwicklung der Netznutzung sind im Lieferantenrahmenvertrag Gas ausgeführt.
Regeln für den Anschluss anderer Netze gem. § 21 Abs. 2 Nr. 7 GasNZV
Das gültige Regelwerk für den Anschluss von Netzen an das Versorgungsnetz der SWLN GmbH ist das DVGW-Arbeitsblatt G 2000.
Regeln für Bilanzausgleich und Ausgleichsenergie und Methoden der Entgeltberechnung gem. § 21 Abs. 2 Nr. 9 GasNZV
- Die Veröffentlichungspflicht der Regeln für den Bilanzausgleich entfällt, da die SWLN GmbH als örtlicher Verteilnetzbetreiber nicht zum Angebot eines Bilanzausgleichs verpflichtet ist.
- Die Regeln für die Ausgleichsenergie finden entsprechend der GABI Gas-Regelung Anwendung.
- Die Methoden für die Berechnung der von den Transportkunden zu leistenden Entgelte sind in den Preisblättern erläutert.