Biogas
Mit dem neuen Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) wurde Biogas als Gas im Sinne des Gesetzes definiert (§ 3 Nr. 19a EnWG). Im EnWG und in der GasNZV wurden die rechtlichen Grundlagen für die Biogaseinspeisung geschaffen.
Seit April 2008 bestehen die neuen gesetzlichen Vorgaben zur Biogaseinspeisung in der GasNZV und GasNEV zum Netzanschluss von Biogasanlagen sowie zur Netznutzung des Erdgasnetzes zum Transport von Biogas.
Die GasNZV wurde durch den Teil 11a „Sonderregelung für die Einspeisung von Biogas in das Erdgasnetz“ ergänzt.
Die technischen Mindestanforderungen für die Einspeisung von Biogas in das Verteilnetz der Stadtwerke Lübeck Netz GmbH sind dem nachfolgenden Dokument zu entnehmen.