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Entgelte Gas

Nach § 1 ARegV werden Netzentgelte ab dem 1. Januar 2009 im Wege der Anreizregulierung bestimmt.

Die Bundesnetzagentur hat die Erlösobergrenze nach § 4 Abs. 1 und 2 i.V.m. § 32 Abs. 1 Nr. 1 ARegV festgelegt. Zum 1. Januar 2012 wurde die Erlösobergrenze 2012 gem. § 4 Abs. 3 ARegV angepasst, so dass ab diesem Zeitpunkt die in der nachfolgend aufgeführten Preistabelle genannten Gasnetzentgelte für das Verteilnetz der Stadtwerke Lübeck Netz GmbH gelten.

Netzentgelte Gas ab 1. Januar 2012

Netzentgelte Gas ab 1. Januar 2011Preisblatt Bereitstellung von Lastgängen ab 1. Oktober 2009