Betreiber von Energieversorgungsnetzen haben gem. § 20 Abs. 1 EnWG jedermann nach sachlich gerechtfertigten Kriterien diskriminierungsfreien Netzzugang zu gewähren sowie die Bedingungen einschließlich der Musterverträge für diesen Netzzugang im Internet zu veröffentlichen.
Die Abwicklung des Netzzugangs erfolgt auf Basis der Gasnetzzugangsverordnung und der dazugehörigen Verträge für den Netzzugang.
Allgemeine Bedingungen gem. § 20 Abs. 1 EnWG
Niederdruckanschlussverordnung (NDAV)AGB NetzzugangKooperationsvereinbarung (KOV IV) Gasqualität
Verträge
Lieferantenrahmenvertrag Gas (LRV Gas)Anlage 1 - Preisblatt GasAnlage 2a - Ansprechpartner NetzbetreiberAnlage 2b - Ansprechpartner LieferantAnlage 3 - NetzzugangsbedingungenAnlage 3.1 - Definition Anlage 3.2 - Operating Manual
Elektronische Netznutzungsabrechnung
Das Umsatzsteuergesetz stellt für die Geltendmachung des Vorsteuerabzugs besondere Anforderungen an elektronisch übermittelte Rechnungen.
Gemäß § 14 Absatz 3 UStG müssen bei einer elektronisch übermittelten Rechnung sowohl die Echtheit der Herkunft (Authentizität) als auch die Unversehrtheit des Inhalts (Integrität) gewährleistet sein.
Dies kann auf zwei Arten sichergestellt werden:
- Mittels qualifizierter elektronischer Signatur oder mit qualifizierter elektronischer Signatur mit Anbieter-Akkreditierung nach dem Signaturgesetz (vgl. § 14 Absatz 3 Nr. 1 UStG) oder
- Per EDI-Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch, wenn in der Vereinbarung der Einsatz von Verfahren vorgesehen ist, die die Echtheit der Herkunft und die Unversehrtheit der Daten gewährleisten. (vgl. § 14 Absatz 3 Nr. 2 UStG).
Qualifizierte Signatur
Die Stadtwerke Lübeck Netz GmbH strebt mit ihren Marktpartnern die Abwicklung und Verschlüsselung der elektronischen Netznutzungsabrechnung mittels qualifizierter elektronischer Signatur nach dem Verfahren S/MIME an.
Weitere Informationen zur elektronischen Netznutzungsabrechnung und zu den Ansprechpartnern:
Netzbetreiberdatenblatt INVOICSoweit die Abwicklung der elektronischen Netznutzungsabrechnung mittels qualifizierter elektronischer Signatur nicht möglich sein sollte, ist der Abschluss einer EDI-Vereinbarung erforderlich. Der im nachfolgenden Download hinterlegte EDI- Rahmenvertrag basiert auf der branchenweit akzeptierten Mustervereinbarung des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW):
EDI-RahmenvertragTechnischer Anhang zum EDI-RahmenvertragRegeln für den Anschluss anderer Netze gem. § 21 Absatz 2 Nr.7 GasNZV
Die Regeln für den Anschluss anderer Netze an das Gasverteilungsnetz der Stadtwerke Lübeck Netz GmbH können dem DVGW Arbeitsblatt G 2000 entnommen werden. Das DVGW-Arbeitsblatt G 2000 beschreibt die technischen Mindestanforderungen hinsichtlich Interoperabilität und Anschluss an die Gasversorgungsnetze im liberalisierten Gasmarkt. Der DVGW hat das Arbeitsblatt G 2000 sowie das Beiblatt zum Arbeitsblatt G 2000 auf seiner Internetseite veröffentlicht.
Ergänzend gilt Folgendes:
Das zu transportierende Gas ist vom Netzkunden am Einspeisepunkt mit einer Gasbeschaffenheit bereitzustellen, die eine Einspeisung in das Netz der SWLN unter Beachtung der eichrechtlichen Bestimmungen und der entsprechenden DVGW Regeln (G 685 und G 260) erlaubt und somit eine ordnungsgemäße Gasabrechnung sowie den störungsfreien Gastransport gewährleistet. Die Parameter Betriebsdruck, Temperatur und Gasqualität müssen jederzeit eine Übernahme ohne zusätzliche Maßnahmen und Kosten durch SWLN garantieren. Weiterhin sorgt der Netzkunde dafür, dass die eingespeiste Gasmenge zeitgleich und wärmeäquivalent am Ausspeisepunkt wieder entnommen wird, wobei es dem Netzkunden obliegt, auf eigene Kosten eine Steuerung der zeitgleichen Ein- und Ausspeisung zu installieren. Wird ein Bau (und Betrieb) von Erdgasübernahme- und/oder Erdgasübergabeanlagen notwendig, sind diese Anlagen vom Eigentümer nach den jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften, den allgemein anerkannten Regeln der Technik, den DVGW-Richtlinien und den DIN-Normen zu planen, zu bauen, zu betreiben, zu warten und instand zu halten. Die Kosten dafür und für Erweiterungen und Modifizierungen gehen zu Lasten des Netzkunden. Gleiches gilt für die zu den Anlagen gehörenden Leitungen. Die Verbindung zum Leitungsnetz der SWLN bedarf in jedem Fall der Genehmigung der Stadtwerke Lübeck Netz GmbH.
Für die problemlose Transportabwicklung und Abrechnung ist entsprechend der geltenden Regelungen in jeder Ein- und Ausspeiseanlage die transportierte Gasmenge und Gasleistung stündlich zu messen, zu registrieren und ggf. zu steuern. Die dazu notwendigen technischen Geräte wie z.B. Gaszähler, Mengenumwerter und Datenspeicher müssen geeicht sein.
Biogas
Festlegung einheitlicher Geschäftsprozesse nach Tenor 3 GeLi Gas
Die Stadtwerke Lübeck Netz GmbH bietet allen Netznutzern für ihr Netzgebiet eine Vereinbarung zur Verwendung eines anderen Datenformats sowie zur Anpassung einzelner im Rahmen des Datenaustausches anfallender Prozessschritte nach Tenor 3 der Festlegung einheitlicher Geschäftsprozesse und Datenformate beim Wechsel des Lieferanten bei der Belieferung mit Gas der Beschlusskammer 7 der Bundesnetzagentur vom 20.08.2007 (BK 7-06-067-GeLi Gas) - Abrechnungsmodell zur gemeinsamen Nutzung eines integrierten IT-Systems an.
Allen Netznutzern wird auf Nachfrage ein ausformuliertes Angebot über den Abschluss einer solchen Vereinbarung vorgelegt, das ohne weitere Verhandlungen angenommen werden kann.
Die Stadtwerke Lübeck Netz GmbH befindet sich in einem Projekt zur Trennung des integrierten Abrechnungssystems. Dieses Angebot gilt nur bis zum Abschluss des Projektes, voraussichtlich im Oktober 2011.