Betreiber von Energieversorgungsnetzen haben gem. § 20 Abs. 1 EnWG jedermann nach sachlich gerechtfertigten Kriterien diskriminierungsfreien Netzzugang zu gewähren sowie die Bedingungen einschließlich der Musterverträge für den Netzzugang im Internet zu veröffentlichen.
Die Abwicklung des Netzzugangs erfolgt auf Basis der Stromnetzzugangs-verordnung und der dazugehörigen Verträge für den Netzzugang.
Allgemeine Bedingungen gem. § 20 Abs. 1 EnWG
Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) AGB Netzzugang LieferantAGB Netzzugang Kunde
Verträge
Lieferantenrahmenvertrag Strom (LRV Strom) Anlage 1 - Preisblatt Strom Anlage 2 - Ansprechpartner NetzbetreiberAnlage 3 - AGB zum LRVAnlage 4 - Unterbrechung der Anschlussnutzung (Sperrung)Anlage 4.1 - SperrauftragAnlage 4.2 - Rückmeldung zur SperrungAnlage 4.3 - EntsperrauftragAnlage 4.4 - Rückmeldung zum EntsperrauftragNetznutzungsvertrag Anlage 1 - Preisblatt Anlage 2a - Ansprechpartner NetzbetreiberAnlage 2b - Ansprechpartner Netznutzer AGB Netzzugang Kunde
Elektronische Netznutzungsabrechnung
Das Umsatzsteuergesetz stellt für die Geltendmachung des Vorsteuerabzugs besondere Anforderungen an elektronisch übermittelte Rechnungen.
Gemäß § 14 Absatz 3 UStG müssen bei einer elektronisch übermittelten Rechnung sowohl die Echtheit der Herkunft (Authentizität) als auch die Unversehrtheit des Inhalts (Integrität) gewährleistet sein.
Dies kann auf zwei Arten sichergestellt werden:
- Mittels qualifizierter elektronischer Signatur oder mit qualifizierter elektronischer Signatur mit Anbieter-Akkreditierung nach dem Signaturgesetz (vgl. § 14 Absatz 3 Nr. 1 UStG) oder
- Per EDI-Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch, wenn in der Vereinbarung der Einsatz von Verfahren vorgesehen ist, die die Echtheit der Herkunft und die Unversehrtheit der Daten gewährleisten. (vgl. § 14 Absatz 3 Nr. 2 UStG).
Qualifizierte Signatur
Die Stadtwerke Lübeck Netz GmbH strebt mit ihren Marktpartnern die Abwicklung und Verschlüsselung der elektronischen Netznutzungsabrechnung mittels qualifizierter elektronischer Signatur nach dem Verfahren S/MIME an.
Weitere Informationen zur elektronischen Netznutzungsabrechnung und zu den Ansprechpartnern:
Netzbetreiberdatenblatt INVOICSoweit die Abwicklung der elektronischen Netznutzungsabrechnung mittels qualifizierter elektronischer Signatur nicht möglich sein sollte, ist der Abschluss einer EDI-Vereinbarung erforderlich. Der im nachfolgenden Download hinterlegte EDI- Rahmenvertrag basiert auf der branchenweit akzeptierten Mustervereinbarung des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW):
EDI-RahmenvertragTechnischer Anhang zum EDI-Rahmenvertrag